ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
- Geltungsbereich. Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen und/oder Warenlieferungen und alle diesbezüglich von i3-Technologies unterbreiteten Angebote und/oder getroffenen Vereinbarungen, sofern diese nicht im Widerspruch zu anderen, explizit und schriftlich zwischen dem Kunden und i3-Technologies vereinbarten Vertragsbestimmungen stehen. Geschäftsbedingungen und Bestimmungen, die in eigenen Dokumenten des Kunden aufgeführt sind, können nicht als eine solche explizite schriftliche gegenteilige Klausel angesehen werden. Der Kunde verzichtet hiermit ausdrücklich auf die Anwendbarkeit seiner eigenen Geschäftsbedingungen und Bestimmungen oder ähnlicher rechtswirksamer Formulierungen, die in seinen Dokumenten enthalten sind, unabhängig davon, ob sie vor, während oder nach der Annahme dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen übermittelt werden. i3-Technologies' Gewährleistungs-Zusatzklauseln, die die hierin enthaltenen Gewährleitungsbestimmungen ergänzen oder ersetzen, können ebenfalls zum Tragen kommen.
- Verkaufsangebote und Geschäftsunterlagen. Alle Verkaufsangebote und alle dazugehörigen Zeichnungen, Skizzen und maßstabsgetreuen Modelle bleiben das alleinige Eigentum von i3-Technologies und/oder der mit ihr verbundenen Unternehmen. Werden derartige Materialien ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ganz oder teilweise Dritten zugänglich gemacht oder übermittelt, kann i3-Technologies einen Festbetrag von 2.000,00 Euro pro Verkaufsangebot, das zugänglich gemacht oder übermittelt wurde, verlangen. Jegliche Darstellungen oder Bilder in Mappen, Verkaufsangeboten oder jeder anderen Art von Geschäftsunterlagen dienen nur zu Informationszwecken. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass Abweichungen bei den gelieferten Waren durchaus möglich sind und keinen Grund für eine Vertragsauflösung oder die Gewährung von Schadenersatz darstellen.
- Bestellungen. Die vom Kunden übermittelte Bestellung sollte den Produktnamen und die Artikelnummer für jedes der genannten Produkte enthalten und mit dem Produktnamen und der Artikelnummer auf unseren Preislisten übereinstimmen. Bestellungen führen erst mit der schriftlichen Bestätigung von i3-Technologies und/oder der Ausführung des Verkaufsgeschäfts durch i3-Technologies zu einem Vertragsabschluss.
- Änderungen und Stornierung. Änderungen durch den Kunden an bestätigten Bestellungen bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Solche Änderungen werden nur dann gewährt, wenn sie unseren Produktionsprozess nicht unterbrechen oder stören. i3-Technologies behält sich das Recht vor, in einem solchen Fall zusätzliche Gebühren zu berechnen. Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung wird keine teilweise oder vollständige Stornierung akzeptiert. Im Falle einer Stornierung einer bestätigten Bestellung behalten wir uns das Recht vor, alle durch die Stornierung entstandenen Schäden und Kosten in Rechnung zu stellen, wobei der Mindestbetrag 25 % des Werts der stornierten Bestellung beträgt.
- Lieferung. Wenn nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise ab Werk. Installation, Transport oder andere zusätzliche Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Jede Beanstandung bezüglich der Lieferung oder des Verlusts oder eines Transportschadens der Ware muss auf dem Lieferschein vermerkt und i3-Technologies unverzüglich mitgeteilt werden. Unter Beachtung von Absatz 10 müssen alle anderen Beanstandungen in Bezug auf die Waren (wie beispielsweise, aber nicht ausschließlich, sichtbare Mängel) i3-Technologies innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung der Waren oder Erbringung der Dienstleistungen an den Endverbraucher oder innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung an den Kunden, wenn der Kunde der Endverbraucher ist, mitgeteilt werden. In jedem Fall können nach Ablauf von 6 Monaten nach der Lieferung an den Kunden, der nicht der Endverbraucher ist, keine Reklamationen wegen visueller Mängel mehr akzeptiert werden. Beanstandete Waren müssen vom Kunden aufbewahrt werden und können nur mit vorheriger Zustimmung von i3-Technologies zurückgeschickt werden. Der Transport der Waren erfolgt auf Risiko des Kunden. Der Kunde akzeptiert jede Teillieferung und begleicht jede Rechnung über eine solche Teillieferung innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen.
- Lieferzeit & Nichtausführung. Die geschätzten Lieferzeiten sind nicht verbindlich. Eine Verzögerung bei der Lieferung von Waren stellt keinen Grund dar, die Waren nicht anzunehmen oder die Zahlung von Rechnungsbeträgen zu verzögern oder zu verweigern. i3-Technologies kann für die Verzögerung nicht haftbar gemacht werden, es sei denn, es liegt ein vorsätzliches oder grobes Verschulden vor. Ebenso wenig kann i3-Technologies für die teilweise oder vollständige Nichterfüllung von Verträgen in den folgenden Fällen haftbar gemacht werden: (1) wenn i3-Technologies die für die Ausführung von Aufträgen erforderlichen Informationen oder Angaben nicht erhalten hat, d. h. Qualität, Größen und Farben; (2) wenn die Verzögerung oder Nichtausführung durch staatliche Maßnahmen oder höhere Gewalt verursacht wird. Im Falle der Nichtlieferung der Waren werden die vom Kunden geleisteten Vorauszahlungen (falls zutreffend) von i3-Technologies ohne Zinsen oder sonstige Entschädigung zurückerstattet.
- Lagerung. Verursacht oder beantragt der Kunde eine Verzögerung des vereinbarten Liefertermins, gelten die Waren als zu dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Liefertermin geliefert. Die Waren werden zu dem auf dem ursprünglichen Lieferschein vorgesehenen Datum in Rechnung gestellt, und die Rechnung ist zum ursprünglich vorgesehenen Zahlungsdatum zu begleichen. Die Waren werden auf Kosten und Risiko des Käufers gelagert.
- Gewährleistungsfrist. i3-Technologies gewährleistet, dass die Hardwareprodukte (i) den gelieferten und zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Spezifikationen entsprechen und (ii) frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderweitig vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist für Hardwareprodukte 12 Monate, beginnend mit dem Datum der Lieferung durch den Kunden an den Endnutzer des Produkts, oder, wenn der Kunde der Endnutzer ist, mit dem Datum der Lieferung an den Kunden. Ist der Kunde nicht der Endnutzer des Produkts, beträgt die Gewährleistungsfrist jedoch niemals mehr als 18 Monate nach Lieferung der Produkte an den Kunden. Die von i3-Technologies (oder den mit ihr verbundenen Unternehmen) entwickelte Software wird mit angemessenem Aufwand entwickelt, damit ihre Leistung den Spezifikationen von i3-Technologies entspricht, die zum Zeitpunkt der Lieferung gelten. Software ist von Natur aus anfällig für Fehler (Bugs) und I3-Technologies übernimmt keine Gewährleistung für Software, die dem Kunden „wie besehen“ zur Verfügung gestellt wird, und garantiert keinen ununterbrochenen oder fehlerfreien Betrieb der Produkte. Im Falle einer Reparatur oder eines Umtauschs läuft die Gewährleistungsfrist bis zu ihrem Ablauf oder 3 Monate nach der Reparatur oder dem Umtausch weiter, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist.
Die Gewährleistung gilt nur insoweit, als die Produkte:
(i) innerhalb der Gewährleistungsfrist zusammen mit der Originalrechnung und der Originalquittung des Kunden, der das Produkt an den Endnutzer verkauft hat (unter Angabe des Kaufdatums, der Modellbezeichnung, der Produktseriennummer und des Namens und der Adresse des Händlers), oder nur zusammen mit der Originalrechnung von i3-Technologies, falls der Kunde der Endnutzer ist, vorgelegt werden; (ii) in Übereinstimmung mit den Anweisungen von i3-Technologies oder, in Ermangelung dieser, in einer professionellen und fachmännischen Weise gehandhabt, transportiert, gelagert und installiert wurden. i3-Technologies gibt im Benutzerhandbuch ordnungsgemäße Installationsanweisungen, ist jedoch nicht für Fehler verantwortlich, die bei der Installation vor Ort gemacht werden; (iii) nicht Gegenstand eines unbefugten Zugriffs, einer unbefugten Änderung, Modifizierung oder Reparatur oder eines diesbezüglichen Versuchs oder eines unsachgemäßen Umgangs oder einer Beschädigung war; (iv) zu jedem Zeitpunkt für den angegebenen Zweck „normal verwendet“ und in strikter Übereinstimmung mit den Anweisungen im Bedienungs- und Wartungshandbuch oder, in Ermangelung dessen, in professioneller und fachmännischer Weise und/oder gemäß den geltenden technischen und sicherheitsrelevanten Bestimmungen oder Normen des Landes, in dem das Produkt verwendet wird, betrieben und gewartet wurden. In diesem Zusammenhang bedeutet „normal verwendet“ eine regelmäßige, gewöhnliche und routinemäßige Verwendung, wie sie von I3-Technologies beabsichtigt oder empfohlen wird; (v) nicht mit anderen Geräten, Produkten oder Systemen (Hard- und/oder Software), die nicht mit dem Produkt kompatibel sind, verbunden oder in Kombination mit ihnen verwendet wurden; (vi) weder Betriebsbedingungen, die über den vorgesehenen Büro- oder Privatgebrauch hinausgehen (z. B. Betrieb in rauchiger oder staubiger Umgebung oder bei ungewöhnlichen Raumtemperaturen und unter UV/IR-Strahlung), noch Störungen durch Material von Drittanbietern (Klimaanlagen, Scaler, Controller-Boards, Verkabelung), Konverterteile, ...) ausgesetzt wurden. Für bestimmte Produkte werden von i3-Technologies erforderlichenfalls gesonderte Betriebsbedingungen angegeben; (vii) keinen Defekten oder Schwankungen der Stromversorgung oder der Stromkreise, der Klimaanlage oder anderer Umgebungsbedingungen ausgesetzt wurden; (viii) nicht von Personen, die nicht von i3-Technologies autorisiert sind, und ohne vorherige Zustimmung von i3-Technologies verändert und/oder geöffnet wurden; (ix) nicht unzureichend oder unsachgemäß gewartet und repariert wurden und keine nicht-originalen Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien verwendet wurden, die nicht von i3-Technologies zugelassen sind, (z. B. Vernachlässigung oder Versäumnis des Reinigens von Filtern in der richtigen Art und Weise und mit den richtigen Produkten).
Von der Gewährleistung ausgenommen sind: (i) Transportschäden und/oder sichtbare Mängel; (ii) Zubehörteile wie Kisten, Kartons, Verpackungen, Batterien oder andere Verbrauchsmaterialien, die in Verbindung mit dem Produkt verwendet werden und erwartungsgemäß ersetzt werden müssen, und (iii) Produkte, deren Seriennummern vom Kunden und/oder Endverbraucher verändert, entfernt oder unlesbar gemacht wurden.
In keinem Fall haftet I3-Technologies für Defekte, Fehlfunktionen, Verluste oder Schäden, die durch (i) Verschleiß von Teilen (Batterien, Leuchtmittel, Prisma oder Farbrad, LCD-Panel, DMD in Projektoren, Betriebssystem auf Computern, ...); (ii) äußere Ursachen oder Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von I3-Technologies liegen (z. B. Brände, Überschwemmungen usw.), oder (iii) Handlungen oder Fahrlässigkeiten des Kunden oder Dritter entstehen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Pixelfehler in der LDC- und DLP-Technologie, das Einbrennen von Bildern aufgrund fehlender oder unsachgemäßer Verwendung von Bildschirmschonern. Produkte von Drittanbietern oder deren Teile (d. h. Produkte oder deren Teile, die nicht von i3-Technologies oder seinen verbundenen Unternehmen hergestellt werden), die von I3-Technologies lediglich zusammen mit den Produkten weiterverkauft werden, unterliegen der Garantie des Originalherstellers und I3-Technologies übernimmt keine gesonderte Gewährleistung für diese.
Jeder Anspruch im Rahmen der Gewährleistung muss i3-Technologies innerhalb von 5 Tagen nach Entdeckung des Defekts oder der Fehlfunktion schriftlich mitgeteilt werden.
Im Rahmen der Gewährleistung für Hardwareprodukte wird i3-Technologies nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten und ohne unnötige Verzögerung (i) das Produkt oder Bauteil reparieren oder anpassen oder (ii) das Produkt ersetzen oder Komponente(n) oder Bauteile zur Verfügung stellen. Das ersetzte Produkt, die ersetzten Bauteile und/oder Komponenten gehen in das Eigentum von i3-Technologies über und müssen, vorbehaltlich anderer Anweisungen von i3-Technologies, vom Kunden innerhalb von 15 Tagen an I3-Technologies zurückgeschickt werden. Die ersetzten Produkte, Teile und/oder Komponenten gehen nach Erhalt wieder in das Eigentum von i3-Technologies über. Wenn der Kunde die Rückgabe versäumt, stellt i3-Technologies die ersetzten Produkte, Bauteile und/oder Komponenten zum Listenpreis in Rechnung. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für Transportschäden, die durch die Verwendung anderer Verpackungsmaterialien als der Standardverpackung von i3-Technologies entstehen. Wenn der Kunde nicht mehr im Besitz der Originalverpackung ist, kann er eine geeignete Verpackung von i3-Technologies erhalten.
Die in diesem Artikel genannten Rechtsbehelfe stellen die einzigen und ausschließlichen Rechtsbehelfe des Kunden dar. i3-Technologies gibt keine weiteren ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen, Garantien oder Zusicherungen und beabsichtigt nicht, solche zu geben, und schließt ausdrücklich alle Gewährleistungen und Garantien aus, die implizit oder anderweitig kraft Gesetzes entstehen, einschließlich aller impliziten Gewährleistungen oder Garantien der ununterbrochenen oder fehlerfreien Nutzung oder des Betriebs, der Marktgängigkeit und der Eignung für einen bestimmten Zweck.
- Eigentumsvorbehalt. Die von i3-Technologies gelieferten Waren bleiben ihr Eigentum, bis der Kunde den gesamten Preis, einschließlich Verzugszinsen, Unkosten oder Verzugsentschädigung, bezahlt hat. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von i3-Technologies darf der Kunde die Waren nicht an Dritte weitergeben. Die Risiken in Bezug auf die Waren gehen jedoch zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren über. Bei Nichtbezahlung des gesamten Preises zum Fälligkeitsdatum ist i3-Technologies berechtigt, die Waren auf Kosten des Kunden abzuholen. In diesem Fall hat i3-Technologies außerdem das Recht (per Einschreiben und ohne weitere Formalitäten oder rechtliche Prüfung), den Vertrag auf Kosten des Kunden zu kündigen, unbeschadet des Rechts von i3-Technologies, Schadensersatz zu fordern.
- Rechnungsstellung und Zahlung. Beanstandungen einer Rechnung müssen innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich eingereicht werden. Nach diesem Datum gilt die Rechnung als unwiderruflich vom Kunden akzeptiert. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten folgende Zahlungsbedingungen: a) Alle Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar; b) Es wird ausdrücklich anerkannt, dass Reklamationen oder eine verschobene Lieferung unter keinen Umständen ein Grund für keine oder eine verspätete Zahlung darstellen; c) Bei Nichtbegleichung der Rechnung bis zum finalen Zahlungstermin wird eine pauschale Entschädigung in Höhe von 5 % auf den unbezahlten Restbetrag erhoben, mit einem Mindestbetrag von 250 Euro. Darüber hinaus werden bei einer solchen verspäteten Zahlung bis zur endgültigen Begleichung aller ausstehenden Beträge Zinsen in Höhe von 8 % über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank auf Jahresbasis berechnet.
- Zahlungsbehinderung/Konkurs. Befindet sich der Kunde in einem Zustand des Verstoßes gegen Kreditgrenzen oder die Sozialversicherung und/oder andere öffentliche Instanzen, der Zahlungsbehinderung, des Konkurses oder einer anderen Art von Überschuldungsverfahren, hat i3-Technologies das Recht, entweder die Lieferung zu verschieben oder die bestehenden Verträge ohne vorherige Inverzugsetzung zu kündigen, ohne dem Kunden eine Entschädigung zahlen zu müssen, und alle an diesen Kunden ausgestellten Rechnungen werden sofort fällig.
- Haftungsbeschränkung. Soweit es das geltende Recht zulässt, ist die ausschließliche Haftung von i3-Technologies und der ausschließliche Rechtsbehelf des Kunden für alle Ansprüche, unabhängig davon, ob sie sich aus einem Vertrag, einer Gewährleistung, einer Fahrlässigkeit, einer Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften durch i3-Technologies, einer Gefährdungshaftung oder anderweitig ergeben, auf den Preis der Waren und/oder Dienstleistungen beschränkt, für die der Anspruch geltend gemacht wird.
In keinem Fall haftet i3-Technologies für Strafschadensersatz, spezifische, zufällige, indirekte oder Folgeschäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Verlust von Gewinnen, Geschäften, Einnahmen, Firmenwert oder erwarteten Einsparungen), selbst wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
Es gilt keine Haftungsbeschränkung in Bezug auf die Fälle, in denen die Haftung nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.
- Rechte Dritter. i3-Technologies verteidigt den Kunden auf eigene Kosten gegen einen Anspruch, einen Rechtsstreit oder ein Verfahren, das von einem Dritten (bei dem es sich nicht um ein verbundenes Unternehmen einer der Parteien handelt) gegen den Kunden geltend gemacht wird, und hält den Kunden gegen alle Haftungsansprüche, Forderungen, Schadenersatz, Verlust, Strafen und Ausgaben (einschließlich Anwalts- und Sachverständigengebühren) schad- und klaglos, die einem solchen Dritten in einem rechtskräftigen Urteil oder einem Vergleich als Schadensersatz oder Entschädigung für eine Verletzung eines Patents, einer Marke, eines Geschäftsgeheimnisses oder eines Urheberrechts eines solchen Dritten durch ein Produkt oder eine Dienstleistung zugesprochen werden, unter der Voraussetzung, dass (i) i3-Technologies vom Kunden unverzüglich schriftlich benachrichtigt wird, sobald der Kunde Kenntnis davon erlangt, dass ein Anspruch gegen ihn geltend gemacht wurde, und (ii) i3-Technologies die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und jegliche Vergleichsverhandlungen übernimmt und (iii) der Kunde ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von i3-Technologies keine Zusicherungen oder Zugeständnisse macht, keine Verhandlungen führt, keinen Vergleich abschließt oder einen Kompromiss schließt und (iv) der Kunde in Verbindung mit der Verteidigung und jeglichen Vergleichsverhandlungen die von i3-Technologies geforderte Hilfe und Unterstützung leistet.
i3-Technologies übernimmt keine Entschädigungsverpflichtung für Produkte oder Dienstleistungen oder Teile davon, (i) soweit diese auf Spezifikationen, Zeichnungen, Modellen oder anderen Daten beruhen, die vom Kunden bereitgestellt oder angefordert wurden, oder (ii) soweit diese nicht von i3-Technologies bereitgestellt wurden, oder (iii) soweit diesen von einer anderen Partei als i3-Technologies und nicht auf Anweisung von i3-Technologies geändert wurden, oder, (iv) soweit der Kunde die mutmaßliche Rechtsverletzung fortsetzt, nachdem ihm Modifikationen zur Verfügung gestellt wurden, mit denen die mutmaßliche Rechtsverletzung vermieden wird, oder (v) wenn die Verwendung des Produkts oder der Dienstleistung oder deren Kombination mit anderen Produkten, Verfahren oder Materialien oder deren Vertrieb und nicht das Produkt oder die Dienstleistung selbst die Hauptursache für eine mutmaßliche Rechtsverletzung ist.
Falls festgestellt wird, dass i3-Technologies derlei Rechte Dritter verletzt oder missbraucht hat, kann i3-Technologies nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten (i) das Produkt oder die Dienstleistung so modifizieren, dass die Rechte Dritter nicht verletzt oder missbraucht werden, oder (ii) für den Kunden eine Lizenz oder ein anderes Recht zur Nutzung des Produkts oder der Dienstleistung erwerben oder (iii) das Produkt oder die Dienstleistung durch ein im Wesentlichen ähnliches, nicht rechtswidriges Produkt oder eine ähnliche, nicht rechtswidrige Dienstleistung ersetzen. Wenn die vorgenannten Optionen nicht unter wirtschaftlich angemessenen Bedingungen verfügbar sind, kann i3-Technologies die Rückgabe des Produkts auf Kosten des Kunden verlangen und dem Kunden die für das Produkt gezahlten Beträge abzüglich einer angemessenen Vergütung für den Zeitraum, in dem der Kunde das Produkt genutzt hat, erstatten.
Die in diesem Artikel dargelegten Rechtsbehelfe stellen die einzigen und ausschließlichen Rechtsbehelfe des Kunden dar sowie die einzige und ausschließliche Haftung von i3-Technologies, wenn ein Dritter geltend macht, dass das Produkt oder die Dienstleistung ein geistiges Eigentumsrecht eines Dritten verletzt oder missbraucht.
- Vertraulichkeit – Rechte an geistigem Eigentum. Vorbehaltlich einer bestehenden Geheimhaltungsvereinbarung zwischen den Parteien verpflichtet sich der Kunde, alle geschützten oder vertraulichen Informationen von i3-Technologies, in welcher Form auch immer, in Übereinstimmung mit diesem Absatz als streng vertraulich zu behandeln. Vertrauliche Informationen sind vom Kunden so zu schützen, dass sie nicht an Dritte weitergegeben werden, und zwar mit dem gleichen Maß an Sorgfalt wie die eigenen vertraulichen Informationen des Kunden, jedoch nicht mit weniger als einem angemessenen Maß an Sorgfalt. Der Kunde verpflichtet seine Angestellten und Beauftragten, die begründetermaßen über diese vertraulichen Informationen informiert werden müssen, in gleicher Weise zur Geheimhaltung. Der Kunde haftet für die Weitergabe von vertraulichen Informationen von i3-Technologies. Die Vertraulichkeitsverpflichtungen bleiben in vollem Umfang in Kraft, solange die vertraulichen Informationen als solche nach geltendem Recht geschützt sind.
Alle Patente, Marken, Urheberrechte, sonstigen Rechte an geistigem Eigentum oder Geschäftsgeheimnisse sowie geschützte oder vertrauliche Informationen, unabhängig davon, ob sie vor dem Datum der Auftragserteilung durch den Kunden existierten oder danach entwickelt wurden, bleiben das alleinige und ausschließliche Eigentum von i3-Technologies (oder seiner verbundenen Unternehmen) oder gegebenenfalls seines Lizenzgebers, und nichts in dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass dem Kunden implizit oder anderweitig ein Recht, ein Titel oder ein Anteil an einem Recht an geistigem Eigentum, vertraulichen Informationen oder sonstigen Geschäftsgeheimnissen oder eine Lizenz dafür übertragen wird.
Der Kunde darf die Produkte nicht zurückentwickeln (Reverse-Engineering), dekompilieren, disassemblieren oder auf andere Weise versuchen, die Zusammensetzung oder die Eigenschaften der Produkte zu ermitteln.
Die von i3-Technologies an den Kunden gelieferte Software bleibt zu jeder Zeit das alleinige und ausschließliche Eigentum von i3-Technologies oder gegebenenfalls des Lizenzgebers. Der Kunde ist verpflichtet, die von i3-Technologies oder dem Lizenzgeber auferlegten (Unter-)Lizenzbedingungen zu jeder Zeit einzuhalten. Vorbehaltlich der Zahlung aller ausstehenden Beträge durch den Kunden gewährt i3-Technologies dem Kunden hiermit eine nicht-exklusive (Unter-)Lizenz zur Nutzung der Software ausschließlich für den Betrieb der in diesem Rahmen gelieferten Produkte. i3-Technologies gewährt dem Kunden hiermit das Recht, die oben genannte Software-Nutzerlizenz an den Endnutzer zu übertragen, an den der Kunde die Produkte weiterverkauft.
- Export. Der Kunde verpflichtet sich, alle geltenden Exportkontrollgesetze und -vorschriften sowie sämtliche in diesem Zusammenhang ausgestellten Endverbleibserklärungen einzuhalten und (i) keine geschützten Informationen oder geschützte Software oder Kopien davon und (ii) keine Produkte, die gegen diese Gesetze und Vorschriften verstoßen oder nicht über alle erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen verfügen, in ein Land zu exportieren, in das die genannten Exportgesetze, -beschränkungen und -vorschriften den Export verbieten, noch deren Export oder Reexport zu gestatten. Der Kunde ist verpflichtet, i3-Technologies frühzeitig über alle örtlichen Regeln und Vorschriften zu informieren, die den Einsatz oder den Betrieb der Produkte oder die Erbringung der Dienstleistungen im Land des Kunden technisch, behördlich oder anderweitig einschränken könnten, und i3-Technologies die erforderliche Unterstützung bei der Beschaffung der dafür erforderlichen Lizenzen zu gewähren.
- Unwirksame Bestimmung. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ungültig sein, führt dies nicht zur Ungültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem ursprünglich beabsichtigten Sinn der Bestimmung am nächsten kommt.
- Elektronische Signatur. Die Unterschrift einer Partei über ein gescanntes oder digitalisiertes Bild einer handschriftlichen Unterschrift (z. B. Scan im PDF-Format) oder eine elektronische Signatur (z. B. über DocuSign) hat die gleiche Kraft und Wirkung wie eine handschriftliche Originalunterschrift. Die Zustellung der Dokumente per E-Mail oder über ein elektronisches Signatursystem hat dieselbe Kraft und Wirkung wie die Zustellung eines Originals in Papierform.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen unterliegen dem belgischen Recht und kollisionsrechtliche Bestimmungen finden keine Anwendung. Alle Streitfragen in Bezug auf diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen werden ausschließlich von den für den Bezirk Leuven, Belgien, zuständigen Gerichten bearbeitet.